© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 47/99 19. November 1999 |
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Länderfinanzausgleich: Die Bestandsgarantie läuft 2003 aus Gericht setzt Schonfrist fest (JF) Der Länderfinanzausgleich soll vor Das oberste deutsche Gericht beschloß nun, daß die derzeit geltende Regelung nur noch bis zum Jahr 2003 Bestand hat und dann neue Regelungen für die Transferzahlungen unter den Bundesländern gefunden werden müssen. Bis 2005 müssen diese dann Gesetz sein, oder der Finanzausgleich ist verfassungswidrig. Der zweite Senat des BVG stellte in seinem Urteil klar, daß der Finanzausgleich "im Regelfall" nicht dazu führen darf, daß die Finanzkraft der ärmeren Länder über 100 Prozent des Bundesdurchschnitts angehoben werde. Die bisherige Regelung, daß finanzschwache Bundesländer von finanzstarken Ländern und vom Bund einen Ausgleich von bis zu 99,5 Prozent des durchschnittlichen Finanzaufkommens erhalten, erklärte das BVG für unzulässig und verfügte, daß die Höchstgrenze auf 95 Prozent herabgesetzt werden muß. Das BVG verlangte außerdem, daß die Transferzahlungen an die Stadtstaaten neu geregelt werden müssen, deren Bewohner die alte Regelung um ein Drittel höher bewertete als die Bewohner der Flächenstaaten. |