Zustimmung aller 27 EU-Staaten Europäischer Rat, nationale Parlamente
Pro: Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien
Kontra: Österreich, Niederlande, Dänemark, Schweden
Unsicher: Mittel- und osteuropäische Staaten
EU-Haushalt
Eigenmittel aus Überweisungen der Mitgliedsstaaten
Planungsperiode: 2021–2027
Wiederaufbaufonds
500 Milliarden Euro
befristet bis 2027
Programme der EU
Agrarhilfen
Strukturhilfen
Corona-Krisenprogramme
Gesundheitswesen
Gastronomie
Verkehr
Handwerk
…
Projektanträge
EU-Staaten
Unternehmen
Selbständige
Finanzhilfen vorrangig an
Italien
Spanien
Frankreich
Rückzahlung der Kredite durch die EU
Neue EU-Eigenmittel (aus Digital-, Umwelt- oder Finanztransaktionssteuer) oder
EU-Staaten überweisen ihren Anteil (von Berlin 135 Milliarden Euro)
Fällt Italien aus, muß die Rückzahlung aus dem EU-Haushalt oder von anderen Staaten geleistet werden
Finanzierung: Corona-Anleihen der EU Laufzeit 10 bis 20 Jahre
Vorteil:
günstige Zinsen
keine nationale Verschuldung der Krisenstaaten
EU-Staaten haften: Deutschland mit 27 Prozent (135 Milliarden Euro) entsprechend seiner Wirtschaftskraft
Rechtsgrundlage
„Außergewöhnliche Ereignisse“ (Art. 122 Vertrag über
die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV)
Verschuldungsverbot!
Grundsatz des ausgeglichenen Haushalts
(Art. 310 u. 314 AEUV)
EU-Haushaltsordnung Art. 17 Abs. 2
Anleihen müßten speziell genehmigt werden
(Art. 312 AEUV)