© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 03/11 14. Januar 2011
Gleichbehandlungsgesetz Die durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 2006 eingeführte Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat mit anderen einen gemeinsamen Bericht erarbeitet, der nun vorliegt. Darin wird die Antidiskriminierungsideologie weiter vorangetrieben. Unter anderem will die ADS den Begriff Rasse aus Artikel 3 des Grundgesetzes streichen, denn die Verwendung des Begriffs Rasse suggeriert, daß es unterschiedliche menschliche Rassen gibt. Dabei ist Rasse ein wertneutraler Ordnungsbegriff der naturwissenschaftlichen Systematik bei Menschen und Tieren. Solche Leugnung der Wirklichkeit kennzeichnet eine unbrauchbare Ideologie. Ein weiteres Thema ist die angebliche Mehrfachdiskriminierung von Kopftuchträgerinnen (nämlich als Frau, Migrantin und Muslimin). Das Kopftuch ist aber keines der acht Merkmale im Sinne des AGG, sondern ein oft in politischer Absicht getragenes Signal, das nicht religiös geboten ist. Eigenschaften im Sinne des AGG kann man nicht ablegen, das Kopftuch aber sehr wohl. Handlungen sind nicht Gegenstand von Diskriminierung, sondern an den Freiheitsrechten des Grundgesetzes zu messen. Mit solchen Denkübungen machen sich die Antidiskriminierungsstelle und die dahinterstehenden linken Kräfte darunter als Mitherausgeberin einer ADS-Studie auch die künftige Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer nur lächerlich. |